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   ArbG Braunschweig, 24.08.1994 - 3 Ca 660/93 - E   

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https://dejure.org/1994,16826
ArbG Braunschweig, 24.08.1994 - 3 Ca 660/93 - E (https://dejure.org/1994,16826)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 24.08.1994 - 3 Ca 660/93 - E (https://dejure.org/1994,16826)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 24. August 1994 - 3 Ca 660/93 - E (https://dejure.org/1994,16826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 BAT; § 23 BAT
    Anspruch auf Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe; Erfordernis zweifacher Steigerung der Anforderungen; Besondere Schwierigkeit einer Tätigkeit; Beurteilung des fachlichen Könnens und der fachlichen Erfahrung; Berücksichtigung der erhöhten Grundanforderungen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe; Erfordernis zweifacher Steigerung der Anforderungen; Besondere Schwierigkeit einer Tätigkeit; Beurteilung des fachlichen Könnens und der fachlichen Erfahrung; Berücksichtigung der erhöhten Grundanforderungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.08.1994 - 3 Ca 660/93
    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite des geforderten fachliche Wissens und Könnens, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer gleichwertigen Qualifikation, etwa besonderen Spezialkenntnissen ergeben (BAG AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Es kommt deshalb lediglich darauf an, ob, gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IV b die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten aus welchem Grund auch immer deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAG AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.08.1994 - 3 Ca 660/93
    (BAG Urteil v. 20.10.93 4 AZR 47/93).
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